Allgemeine Geschäftsbedingungen

A & R Tennis

(René Kaiser)

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb A & R Tennis geschlossene Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter, ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

4. Durchführung des Trainings

– Nach schriftlicher Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Der Schüler ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Trainingsabschnittes nach seinen Trainingszeiten zu erkundigen.

– Die Einteilung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten.

– Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

– Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.

– Bei schlechten Wetterverhältnissen versuchen wir das Training in die Halle des Lintorfer TC zu verlegen. Dies gilt nicht für Unterricht im TS Rahm 06.

– Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.

5. Trainingskosten

Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten an den Lintorfer TC bezahlt werden.

6. Ausgefallene Stunden

Einzeltraining

Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins, entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete bleibt bestehen.

Gruppentraining

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete bleibt bestehen.

Von der Tennisschule abgesagte Stunden sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.

7. Aufsicht bei Minderjährigen

Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

8. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.

In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

9. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen.